Gespeichert von redaktionlaf am Mo, 03/29/2021 - 09:50
Information zum Abheizen von pflanzlichen Materialien!
ACHTUNG! Brauchtumsfeuer zu Ostern unter Einhaltung der Covid-Maßnahmen möglich!
Das Land Steiermark informiert darüber, dass Brauchtumsfeuer zu Ostern in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten sind. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern jedoch zwingend einzuhalten.
Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:
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Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten am Karsamstag von 15:00 Uhr bis bis 20:00 Uhr.
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Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag. Bezüglich der geltenden Ausgangsregelung nach 20:00 Uhr wird auf § 2 Abs. 1 der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verwiesen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft.